Leere Kanister entsorgen

2,90 

Entsorgung von leeren Kanistern, AVV 150110*. Leergebinde sind leere ungereinigte Verpackungen aus Kunststoff oder Blech, typischerweise leere Kanister und Fässer, die mit Ölen und anderen flüssigen KFZ-Betriebsstoffen verunreinigt sind.

Ausgenommen sind Leergebinde von ätzenden, giftigen, selbstentzündlichen und brandfördernden (oxidierenden) Produkten.