Entsorgung von leeren Kanistern & Fässern, AVV 150110*

ab: 2,90 

Leergebinde sind leere ungereinigte Verpackungen aus Kunststoff oder Blech, typischerweise leere Kanister und Fässer, die mit Ölen und anderen flüssigen KFZ-Betriebsstoffen verunreinigt sind.

Ausgenommen sind Leergebinde von ätzenden, giftigen, selbstentzündlichen und brandfördernden (oxidierenden) Produkten.

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